Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Grünspur Logistik UG (haftungsbeschränkt)
Kölner Straße 73
41363 Jüchen
1. Geltungsbereich
Die Grünspur Logistik UG (haftungsbeschränkt) erbringt Transport-, Speditions- sowie logistiknahe Dienstleistungen nach Maßgabe des Handelsgesetzbuches (HGB), des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Soweit die Grünspur Logistik UG (haftungsbeschränkt) als Spediteur tätig wird, gelten ergänzend die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp 2017) in der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung.
Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Vertragsgegenstand und Durchführung der Transporte
Die Grünspur Logistik UG (haftungsbeschränkt) führt Transportleistungen entweder selbst als Frachtführer aus oder vergibt diese – je nach Art des Auftrages – im eigenen Namen oder als Vermittler an sorgfältig ausgewählte, fachlich geeignete Frachtführer.
Tritt die Grünspur Logistik UG (haftungsbeschränkt) lediglich als Vermittler auf, beschränkt sich ihre Haftung auf die sorgfältige Auswahl des beauftragten Frachtführers.
Die Wahl des Transportmittels obliegt der Grünspur Logistik UG (haftungsbeschränkt), sofern keine anderslautende schriftliche Weisung des Auftraggebers vorliegt. Es werden ausschließlich Transportmittel eingesetzt, die für die ordnungsgemäße Beförderung des Transportgutes geeignet sind.
Von der Beförderung ausgeschlossen sind Personenbeförderungen sowie Sendungen gemäß § 51 Postgesetz. Ebenso ausgeschlossen sind Sendungen, deren Beförderung oder Lagerung gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften verstößt oder einer besonderen Genehmigung bedarf.
Nicht befördert werden insbesondere Bargeld, Geldanweisungen, Wertpapiere, Reiseschecks sowie sonstige Zahlungsmittel. Die Grünspur Logistik UG (haftungsbeschränkt) behält sich vor, Kunstwerke, Briefmarken, Juwelen, Edelsteine, Gefahrgut sowie sonstige besonders wertvolle oder sensible Güter von der Beförderung auszuschließen. Solche Sendungen sind vom Auftraggeber ausdrücklich und korrekt zu deklarieren.
3. Übergabe der Sendung / Verpackung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Transportgut ordnungsgemäß, transportsicher und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu verpacken und zu kennzeichnen.
Unverpacktes oder mangelhaft verpacktes Transportgut kann nach vorheriger Absprache befördert werden. In diesen Fällen haftet die Grünspur Logistik UG (haftungsbeschränkt) nur insoweit, als der Schaden nicht ausschließlich auf die mangelhafte Verpackung zurückzuführen ist.
Die Sendungen sind vollständig und gut lesbar zu adressieren sowie gegebenenfalls als besonders zu behandelnde Sendungen zu kennzeichnen.
4. Schäden, Fehlmengen und Rügen
Offensichtliche Schäden oder Fehlmengen sind bei Ablieferung unverzüglich gegenüber dem Frachtführer anzuzeigen und zu dokumentieren.
Verdeckte Schäden sind unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich gegenüber der Grünspur Logistik UG (haftungsbeschränkt) anzuzeigen.
Allgemeine Vorbehalte wie „unter Vorbehalt“ gelten nicht als ordnungsgemäße Schadensanzeige.
5. Lieferbedingungen und Lieferfristen
Nach Übernahme des Transportgutes gilt der Auftrag als angenommen.
Vereinbarte Liefertermine werden nach bestem Bemühen eingehalten. Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige, nicht vorhersehbare und unvermeidbare Umstände, wie z. B. Streik, behördliche Maßnahmen oder extreme Witterungseinflüsse, entbinden die Grünspur Logistik UG (haftungsbeschränkt) für die Dauer und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht.
Eine Haftung für Lieferzeitüberschreitungen besteht nur bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Für Schäden, die durch Dritte verursacht werden und nicht dem Verantwortungsbereich der Grünspur Logistik UG (haftungsbeschränkt) zuzurechnen sind, wird keine Haftung übernommen.
6. Ladetätigkeiten
Sofern die Grünspur Logistik UG (haftungsbeschränkt) auf Wunsch des Auftraggebers Be- oder Entladetätigkeiten übernimmt, erfolgt dies als Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers.
Eine Haftung für Schäden aus Ladetätigkeiten besteht nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
7. Zahlungsbedingungen
Die Frachtrate wird vor Vertragsabschluss individuell vereinbart und ist grundsätzlich bei Ablieferung fällig.
Bei bargeldloser Zahlung wird eine Rechnung gestellt, die nach Erhalt ohne Abzug fällig ist. Bei Zahlungsverzug können Mahnkosten in Höhe von 7,00 € für die erste und 10,00 € für die zweite Mahnung erhoben werden. Zusätzlich werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.
Rechnungen werden grundsätzlich digital per E-Mail übermittelt. Bei gewünschter postalischer Zustellung wird eine Pauschale von 2,10 € netto berechnet.
Scheck- und Wechselzahlungen werden nicht akzeptiert, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde. Die Grünspur Logistik UG (haftungsbeschränkt) behält sich vor, in Einzelfällen Vorauszahlungen zu verlangen.
Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsstellung schriftlich geltend zu machen.
Nebenkosten wie Maut-, Fähr- oder sonstige Gebühren werden gesondert berechnet. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
8. Versicherung und Haftung
Die Grünspur Logistik UG (haftungsbeschränkt) verfügt über eine gültige Frachtführerhaftpflichtversicherung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gemäß HGB und CMR.
Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Schaden auf Umständen beruht, die auch bei größter Sorgfalt nicht vermieden werden konnten. Weitere Haftungsausschlüsse gemäß § 427 HGB bleiben unberührt.
Wertgegenstände, Schmuck, Gefahrgut sowie Güter mit besonderem Wert sind nur bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung und gesonderter Versicherung versichert.
Hat der Versender den Inhalt einer Sendung unzutreffend oder unvollständig angegeben, ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, der aufgrund der gemachten Angaben vorhersehbar war.
Schadensersatzansprüche sind unverzüglich nach Kenntniserlangung schriftlich geltend zu machen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen gemäß HGB und CMR.
9. Beförderungs- und Ablieferungshindernisse
Bei Beförderungs- oder Ablieferungshindernissen wird der Auftraggeber unverzüglich informiert. Ist eine Weisung nicht möglich, kann die Sendung auf Kosten des Auftraggebers zum Absender zurückbefördert werden.
Ist ein Auftrag ohne Verschulden der Grünspur Logistik UG (haftungsbeschränkt) nicht vollständig ausführbar, bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bestehen.
10. Verjährung und Gerichtsstand
Alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis verjähren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des HGB und der CMR.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist der Sitz der Grünspur Logistik UG (haftungsbeschränkt) im Rhein-Kreis Neuss.
11. Datenschutz
Die im Rahmen der Auftragsabwicklung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung verarbeitet und unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze gespeichert.
12. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 01. Januar 2026