Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma

Grünspur Transportunternehmen Inh. Sven Karcher
Kölner Straße 73
41363 Jüchen

Das Grünspur Transportunternehmen arbeitet ausschließlich nach HGB und CMR.

Ergänzend und im Kollisionsfalle mit vorbezeichneten Regelungswerken nur nachrangig, gelten die nachfolgenden AGBs des Grünspur Transportunternehmens.

Anderslautende abweichende AGBs des jeweiligen Auftraggebers werden vom Grünspur Transportunternehmen nicht akzeptiert.

Das Grünspur Transportunternehmen befördert, vermittelt oder koordiniert alle Transportaufträge, die der Auftraggeber ihr aufgibt, die den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), den Vorschriften des HGB und des internationalen Verkehrsrecht (CMR) unterliegen. Die Transporte werden vom Grünspur Transportunternehmen, oder von beauftragten Frachtführer durchgeführt. Als Vermittler fungiert das Grünspur Transportunternehmen ausschließlich, wenn diese die Aufträge nicht selbst durchführen. Das Grünspur Transportunternehmen stellt sicher, dass die Durchführung der Transporte auf der Grundlage des HGB neuste Fassung und CMR nach dieser AGB erfolgen.

Von dieser AGB werden Abweichungen nur akzeptiert, wenn das Grünspur Transportunternehmen dies schriftlich zustimmt.

Das Grünspur Transportunternehmen ist berechtigt, die Wahl des Transportmittels selbst zu bestimmen. Selbstverständlich liegt es in der Pflicht des Grünspur Transportunternehmens ausschließlich Transportmittel auszuwählen, die sich eignen das befördernde Gut regelkonform zu befördern. Der Auftraggeber darf selbstverständlich schriftlich ein Transportmittel anweisen. Befördert werden alle Sendungen, die sich im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) eignen. Die Beförderung von Personen, sowie Sendungen gem. § 51 Postgesetz ist ausgeschlossen. Das gleiche, gilt für Sendungen deren Lagerung bzw. Beförderung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstößt oder für die eine besondere behördliche Genehmigung erforderlich ist.

Von der Beförderung ausgeschlossen sind ebenfalls Sendungen, die aus rechtlichen oder sicherheitstechnischen Gründen nicht befördert werden dürfen, sowie Bargeld, Geldanweisungen, bankbestätigte Schecks, Reiseschecks und Wertpapiere.
Das Grünspur Transportunternehmen behält sich vor, Sendungen, wie Kunstwerke, Briefmarken, Juwelen, Edelsteine und alle Güter, die der Gefahrstoffverordnung unterliegen, von der Beförderung auszuschließen. Sendungen, die solche Waren beinhalten, müssen vom Versender als solche bezeichnet werden.

Übergabe der Sendung

Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, das zu transportierende Gut transportfähig und sicher zu verpacken. Unverpacktes oder mangelhaft verpacktes Transportgut kann nach Absprache befördert werden, allerdings wird hier jegliche Haftung ausgeschlossen. Es obliegt des Grünspur Transportunternehmens jegliche fehlende Kennzeichnung oder mangelhafte Verpackung nachbessern zu lassen, oder die Beförderung komplett zu untersagen.

Die Sendungen sind vollständig und deutlich lesbar zu adressieren sowie ggf. als besonders zu behandelnde Sendungen zu kennzeichnen.

Schäden oder Fehlmengen

Alle offenen Schäden oder Fehlmengen sind bei der Annahme des Gutes sofort und unverzüglich gegenüber dem Frachtführer anzuzeigen und zu dokumentieren. Nach Auffallen von verdeckten Mängeln sind dies unverzüglich, spätestens bis 7 Tage nach Anlieferungstag bei dem Grünspur Transportunternehmen anzuzeigen.

Allgemeine Vorbehalte wie „unter Vorbehalt“ oder „auf Bewährung“ gelten nicht als Anzeige für Fehlmengen oder Schäden.

Lieferbedingungen

Nach Übernahme des Transportgutes gilt der Auftrag als angenommen

Alle gesondert vereinbarten Liefertermine werden unter allen Umständen versucht einzuhalten. Höhere Gewalt oder weitere Ereignisse, welche die Termineinhaltung erschweren, oder unmöglich machen wie z.B. Streik, behördliche Anordnungen, ungünstige Wetterverhältnissen o.ä., entbinden das Grünspur Transportunternehmen von jegliche Terminzusage. Das Grünspur Transportunternehmen behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten oder den Termin um die Verzögerungslänge zu verlängern.

Lieferzeitüberschreitungen werden von der Haftung ausgeschlossen, es sei denn der Auftraggeber kann grobe Fahrlässigkeit dem Grünspur Transportunternehmen oder deren eingesetzte Frachtführer nachweisen.

Selbstverständlich haftet das Grünspur Transportunternehmen nicht für jegliche Schäden, die durch Dritte verursacht werden.

Ladetätigkeiten

Grundsätzlich obliegt das Be- und Entladen gemäß §§ 412 Absatz 1 HGB ausschließlich dem Absender. Allerdings stehen wir nach vorheriger Absprache gerne zur Verfügung und können gerne als Erfüllungsgehilfen für den Absender eingesetzt werden. Eine Verpflichtung für diese Tätigkeiten bestehen allerdings nie. Der Absender akzeptiert bei Erledigung seiner Erfüllungspflichten durch dem Grünspur Transportunternehmen, dass dann jegliche Schäden bei Ladetätigkeiten von jeglicher Haftung befreit sind, außer bei grob fahrlässiger Herangehensweise.

Zahlungsbedingungen

Die Frachtrate wird vor jedem Vertragsabschluss zwischen Auftraggeber und dem Grünspur Transportunternehmen im Einzelnen vereinbart.

Grundsätzlich ist die Fälligkeit der Fracht fällig bei Ablieferung beim Empfänger. Bei vereinbarter bargeldloser Zahlung wird eine Rechnung ausgestellt und ist ab Erhalt unverzüglich und ohne Abzug fällig. Zahlt der Auftraggeber nach einer Zahlungserinnerung nicht, sieht sich das Grünspur Transportunternehmen vor, 7,00 € bei der ersten und 10,00 € bei der zweiten Mahnung zu berechnen. Bei der zweiten Mahnung werden außerdem Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank berechnet. Darüber hinaus trägt der Schuldner alle Kosten, die für die erforderlichen Maßnahmen zur Betreibung des offenen Betrages notwendig sind.

Aufgrund unserer Umweltschutzprinzipien werden alle Rechnungen ausschließlich digital erstellt und per E-Mail versendet. Besteht der Auftraggeber auf eine postalische Zustellung, so fallen 2,10 € netto an für z.b. Zeitaufwand, Porto, Papier usw.

Sobald das Grünspur Transportunternehmen über den Betrag verfügen kann, gilt eine Rechnung als bezahlt. Es werden Scheck und Wechsel grundsätzlich abgelehnt, außer es werden Einzelvereinbarungen geschlossen.

Das Grünspur Transportunternehmen behält sich vor in Ausnahmefällen eine Vorauszahlung zu verlangen.

Hat der Auftraggeber Einwendungen gegen die Rechnung, so sind diese innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungserstellung schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist gelten die Rechnungen als anerkannt.

Grundsätzlich bieten wir den Tausch von Europaletten an. Weitere Details sind bei der Verhandlung zwischen Auftraggeber und dem Grünspur Transportunternehmen im Einzelnen zu klären.

Nebenkosten wie Maut, Fähre etc werden zusätzlich zur Frachrate berechnet. Zuschläge bei Nachtfahrten oder an Sonn- und Feiertagen werden nicht berechnet.

Alle erwähnten Beträge verstehen sich als Nettobeträge, daher wird die aktuell geltende Höhe der Mehrwertsteuer hinzu berechnet.

Versicherung

Das Grünspur Transportunternehmen besitz eine gültige Frachtführerhaftpflichtversicherung. Desweiteren besteht für das Transportgut eine allgemeine Transportversicherung gemäß BGB, HGB neuste Fassung und CMR. Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, welche der jeweilige Frachtführer auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden kann bzw. deren Folgen er nicht abwenden kann. Weitere Haftungsausschlüsse nach § 427 HGB bleiben unberührt.

Grundsätzlich sind Wertgegenstände, Schmuck, Gefahrgut und ähnliches nicht versichert. Es besteht allerdings über eine gesonderte Transportversicherung auf Wunsch des Arbeitgebers.

Weiterhin sind alle Ersatzsprüche ausgeschlossen, wenn Schäden durch höhere Gewalt oder durch ein Verschulden des Versenders, des Empfängers oder sonstiges Handeln Dritter, das dem Auftragnehmer nicht zugerechnet werden kann oder die durch die Beschaffenheit der Sendung selbst. Dieser Ausschluss ist aufgehoben, wenn ein Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seitens des Auftragnehmers verursacht wird.

Hat der Versender eine Sendung den tatsächlichen Inhalt verschwiegen oder falsch bezeichnet, ist die Haftung in jedem Fall auf den Schaden begrenzt, dessen möglicher Eintritt aufgrund der vom Versender gemachten Angaben voraussehbar war.

Sämtliche Ansprüche müssen vom Versender schriftlich beim Auftragnehmer geltend gemacht werden gemäß HGB§§407-449 / CMR. Im übrigen sind alle Ansprüche innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis des Auftraggebers von dem Anspruch, spätestens jedoch innerhalb 7 Kalendertagen nach Ablieferung der Sendung geltend zu machen; beim Versäumen dieser Frist ist der Anspruch verjährt. (HGB §§439 Verjährung)

Wenn ein Auftrag, ohne Verschulden des Grünspur Transportunternehmens oder deren Frachtführer nicht vollständig erfüllbar ist, wird dem Auftraggeber die volle vereinbarte Fracht berechnet.

Im Fall von Beförderungs- oder Ablieferungshindernissen hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten, wenn die Einholung seiner Weisung erforderlich ist. Ist die Benachrichtigung des Auftraggebers oder die Einholung seiner Weisungen nicht möglich, kann die Sendung zu Lasten des Auftraggebers zum Versender zurück befördert werden.

Ausschluss von Versicherungen sind Schäden an aller Art von verarbeiteten Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Wertpapieren aller Art, Dokumenten, Urkunden und an Kunstsachen, Gemälden, Skulpturen und anderen Gütern, die einen Sonderwert haben, sofern der Einzelwert den Betrag von EUR 7.500,- übersteigt.

Verjährung, Gerichtstand

Alle Ansprüche gegenüber dem Grünspur Unternehmen oder dessen eingesetzten Frachtführer ganz gleich aus welchem Rechtsgrund verjährt nach einem Jahr, bei Vorsatz nach 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Abliefertag des Transportgutes, spätestens mit der Fälligkeit des Anspruches, bei Verlust mit der Kenntnisnahme des Verlustes. (HGB §§439 Verjährung).

Der Vermittlungsauftrag sowie die vermittelten Transportaufträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle wechselseitigen Verpflichtungen und Rechtsstreitigkeiten im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist der Sitz des Grünspur Transportunternehmens im Rhein-Kreis Neuss.

Datenschutz

Das Grünspur Transportunternehmen ist berechtigt, die im Zusammenhang mit den in Auftrag gegebenen Transporten anfallenden personenbezogenen Absender- und Kundendaten sowie die Entgelt und Zusatzdaten selbst, oder durch Dritte elektronisch zu erfassen, zu speichern, zu bearbeiten, oder in dem zur Erfüllung notwendigen Umfang an Dritte zu vermitteln. Die Rechte des Betreffenden nach dem Bundesdatenschutzgesetz auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung, oder Widerspruch im Hinblick auf gespeicherte personenbezogene Daten können unabhängig vom Ort der Speicherung bei dem Grünspur Transportunternehmen geltend gemacht werden.

Schlussbestimmung

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen hiervon unberührt.

Hinweis

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jederzeit im Internet auf der Homepage von Grünspur Transportunternehmen (gruenspur.de). Sie werden auf Wunsch jederzeit gerne zugesandt.

Stand 01.August.2023